Seit dem 2. August 2026 sind synthetische Inhalte, die von KI erzeugt oder manipuliert werden, mit einem maschinenlesbaren Zeichen zu versehen und ihre Erkennung zu ermöglichen, es sei denn, das KI-System erfüllt eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung oder ändert die vom Betreiber bereitgestellten Eingabedaten oder Semantiken nicht wesentlich.