1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1   Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen sind nur wirksam, soweit FEINTON diese schriftlich bestätigt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1   Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung vom Kunden, dass er den Kostenvoranschlag annimmt (Auftragsbestätigung), abgeschlossen. Die Auftragsbestätigung soll in der Regel per E-Mail erfolgen.

2.2   Offensichtliche Irrtümer in Kostenvoranschlägen oder in der Auftragsbestätigung, Schreib- und Rechenfehler, berechtigen oder verpflichten weder den Kunde noch uns. Der Vertrag kommt nur so zustande, wie er ohne diesen Irrtum oder diese Fehler zustande gekommen wäre.

3. LEISTUNGSUMFANG, AUSFÜHRUNG

3.1   Für Umfang und Ausführung der Produkte und Dienstleistungen ist die Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche fehlt, der Kostenvoranschlag von FEINTON maßgebend. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgelistet sind, gehören nicht zum Leistungsumfang. Kostenvoranschläge haben, wenn nicht anderweitig schriftlich festgehalten, eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum.

3.2  Die inhaltliche Kontrolle erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber, es sei denn, diese ist schriftlich beauftragt worden. Für die Inhalte ist grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich.

4. ABSAGE / STORNIERUNG

4.1   Wird ein – schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktionstermin weniger als 48 Stunden vor Produktionsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt oder bleibt eine Stornierung vollständig aus, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig.

4.2  Wird ein – schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktionstermin weniger als 24 Stunden vor Produktionsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt oder bleibt eine Stornierung vollständig aus, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig.

4.3   Absagen müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.

5. PREISE

5.1   Die Preise in Kostenvoranschlägen verstehen sich in Euro netto, ohne Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

5.2   Sie haben einer eventuellen Abgabeverplichtung an die KSK (Künstlersozialkasse) nachzukommen.

5.3   Die erste Stunde berechnen wir – unabhängig von der benötigten Zeit – grundsätzlich voll. Ab der zweiten Stunde berechnen wir halbstündlich je angebrochene halbe Stunde.

5.4   An Wochenenden und Feiertagen, sowie außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ein entsprechend vereinbarter Aufschlag zu zahlen.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1   Die Zahlung erfolgt auf Rechnung per Überweisung, Paypal oder Bar gegen Quittung und ist bei Rechnungseingang, spätestens in 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

6.2   Beim Erstauftrag erbitten wir Vorkasse. Bei Folgeaufträgen zahlen Sie nach Erhalt unserer Leistung und Rechnung per Überweisung.

6.3  Je nach Umfang des Auftrags und dem Anteil der durch FEINTON beauftragter Dienstleister, wie z.B. Sprecher, Musiker oder sonstiger Künstler, kann FEINTON Akonto-Rechnungen in Höhe von bis zu 50% des Gesamtbetrags aus dem Kostenvoranschlag stellen.

6.4  Bei Aufträgen mit einer kundenseitigen Laufzeit von mehr als 30 Tagen ist FEINTON berechtigt, Teilrechnungen für bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung erbrachten Leistungen zu stellen.

7. GARANTIEWESEN

7.1   FEINTON ist nicht für Qualitätsprobleme verantwortlich oder haftbar zu machen, die durch Dritte oder äußere Einflüsse während oder nach der Aufnahme entstehen (wie z.B. Nebengeräusche vom Gast, Verkehrslärm, Gewitter, Einstreuungen von Mobilfunk etc.), insbesondere bei Aufnahmen vor Ort.

8. GEISTIGES EIGENTUM UND EIGENTUMSVORBEHALT

8.1   Für Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrags durch uns erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag und anderer Aufträge des Auftraggebers oder bis zur gesonderten Vereinbarung der Lizenznehmung beim Auftragnehmer, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.

8.2   FEINTON behält alle Rechte wie beispielsweise Eigentums-, Urheber-, Leistungsschutz-, Namens-, Marken und Kennzeichnungsrechte an sämtlichen Produkten oder Leistungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

9. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

9.1   Alle Verträge zwischen FEINTON und dem Kunden unterstehen dem Deutschen Recht.

9.2   Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen FEINTON und dem Kunden ist Frankfurt am Main, Deutschland.